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Mittelfristig drohender Gerichtsvollzieher
#3
(20-01-2016, 17:24)Bruno schrieb: Wo liegen die Grenzen dessen was nicht verpfändet wird und aus welcher Rechtsgrundlage ergeben sich diese ?
Gibt es da eine Liste der Dinge die einem gelassen wird ?

Vielleicht hilft Dir diese Seite weiter:

Gerichts­voll­zieher: Nicht alles kann gepfändet werden



Zitat:Was der Gerichts­voll­zieher pfänden darf – und was nicht
  • Bargeld: Vom Bargeld darf der Gerichts­voll­zieher nur einen Teil mitnehmen, wenn es sich dabei um den ausgezahlten Lohn oder eine Sozial­leistung handelt. Je mehr Tage der nächste Auszahl­termin noch entfernt ist, desto mehr darf der Schuldner behalten.
  • Gegen­stände: Was für eine einfache Lebens­führung notwendig ist, bleibt da. Dazu zählen Kleidung und einfache Möbel, Fernseher und Radio, Fahr­rad und Küchengeräte, Uhr und Staubsauger. Auch Wasch- und Spül­maschine bleiben meistens da, ebenso alle Geräte, die bereits alt sind. Dafür nimmt der Gerichts­voll­zieher oft das Handy mit, ebenso luxuriöse Gegen­stände wie Musik­anlagen, DVD-Player oder Kameras. Die Geräte werden versteigert, der Erlös geht an die Gläubiger. Achtung: Schuldner sollten dem Gerichts­voll­zieher unbe­dingt mitteilen, wenn ein Gerät noch nicht voll­ständig bezahlt ist. Dann muss der Gläubiger die restlichen Raten zahlen, wenn der Gerichts­voll­zieher das Gerät mitnimmt.
  • Auto und Computer: Was für Beruf und Ausbildung notwendig ist, muss ebenfalls bleiben. Auto und Computer sind unpfänd­bar, wenn der Schuldner (oder der Ehepartner) das Gerät unbe­dingt für die Arbeit braucht. Ausnahme: Die Raten für Computer und Auto sind noch nicht abbezahlt – dann darf der Verkäufer den Gerichts­voll­zieher beauftragen, Computer oder Auto wieder­zuholen. Der Gerichts­voll­zieher kann auch veranlassen, dass ein luxuriöses Auto durch ein einfaches Gefährt ausgetauscht wird.
  • Schmuck: Schmuck muss fast immer dran glauben – auch wenn die Gegen­stände einen persönlichen Wert haben. Nur Eheringe sind grund­sätzlich unpfänd­bar. Auch was eindeutig dem Partner gehört, muss der Gerichts­voll­zieher dalassen.
  • Gegen­stände zurück­fordern: Nimmt der Gerichts­voll­zieher irrtümlich den Gegen­stand des Part­ners mit, sollten Betroffenen schnell dem Gläubiger schreiben. Hilft das nicht, bleibt eine „Dritt­wider­spruchs­klage“ bei Gericht. Die Klage muss der Eigentümer schnell einreichen, damit das Stück nicht versteigert wird.


Simon II
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RE: Mittelfristig drohender Gerichtsvollzieher - von Simon ii - 20-01-2016, 18:48
RE: Mittelfristig drohender Gerichtsvollzieher - von Pombat - 21-01-2016, 18:15
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RE: Mittelfristig drohender Gerichtsvollzieher - von the notorious iglu - 22-01-2016, 14:55
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