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EU Ausland - verhaftet worden
#22
Micha, wenn 2/3 der summe der angeblich 'limitierte' Unterhalt für die Mutter darstellt und lediglich ein drittel der summe der dem minderjährigem bedürftigem zusteht für einen Zeitraum der den der Mutter bei weitem übersteigt - nahezu 4x - dann stellt sich nicht die frage ob man sich dem stellt - sondern ob hier etwas nicht grundsätzlich falsch läuft ...

ich könnte mich mit der Unterstützung des Kindes im angemessenem rahmen 'anfreunden' (ich denke das könnte fast jeder) - diese wäre hier sogar theoretisch problemlos durchsetzbar und eben nur das - weshalb natürlich mir aus der Deutschland der Prozess gemacht wird, da das Ergebnis dort natürlich besser ausfällt und man sich auf die lokalen gesetze berufen kann ...

meine Verständnis ist dass ich a) in dem Zeitraum eben nicht leistungsfähig war und b) ab einem Zeitraum später entsprechend in der Lage gewesen wäre die Unterstützung für das kind aufzubringen ... sollte sich das so vor Gericht bestätigen und eben auch zur urteilen kommen, hab ich kein problem das kind zu unterstützen ... ich denke jedoch das ist mehr als unrealistisch - somit zurück zu Anfang ...

zu deiner quellen frage: ich habe Kenntnis aus der Ermittlungsakte, dass der Vater des 2ten Kindes keinen Unterhalt bezahlt hat, da bei ihm nichts zu holen ist und einen verminderten betrag für sein kind ca. 1/4 was man von mir will ...

somit für mich vollkommen unverständlich - da ich vorher sehr gut steuern gezahlt habe, die bereits seine finanzielle situation aufstockte (er bekam sozialzuschläge), ihren ALG oder wie auch immer das heisst bei auch etc ...

es gibt Länder wo unterhalt zwischenparteilich geregelt wird ohne gerichte, Anwälte etc oder ein genereller betrag dem kind zusteht - was in meinen Augen ein richtigerer Ansatz ist ...
gruß
malko 
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EU Ausland - verhaftet worden - von malko - 19-01-2016, 00:56
RE: EU Ausland - verhaftet worden - von Petrus - 19-01-2016, 04:25
RE: EU Ausland - verhaftet worden - von kay - 19-01-2016, 09:14
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