11-01-2016, 00:14
(09-01-2016, 16:58)karlma schrieb: Als mir so etwas passierte, habe ich geantwortet, dass er sich mit der Rechnung bitte an seine Auftraggeberin wenden soll. Aus meiner Sicht war Einschalten eines Anwalts nicht nötig, eine einfache Mitteilung hätte gereicht.Wenn man soetwas in seine AGB`s schreibt und diese der Ex zu einem Zeitpunkt mitteilt bevor sie sich an einen Anwalt wendet. Würde das dann nicht für die Geschäftsbeziehung mit der Ex wirksam geworden sein ?
Das sollte man in die von der Frau zur Schadensbegrenzung zu unterschreibene Vereinbahrung aufnehmen bevor man sich auf einen Kontakt mit einer Frau einlässt.
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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