08-01-2016, 14:31
Hi und Danke für die schnelle Antwort!
Ich habe zwar kurz vor Weihnachten den "Vergleich" vom Gericht erhalten, weiß jetzt aber nicht, ob das ein "Titel ist, gehe aber davon aus. Und es steht drin "120%, derzeit 436€".
Das JA war da eigentlich am Ende nicht dabei. Meine Tochter ist 14 und das JA hat nur 3x Stellungnahmen abgegeben, als es um das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Umgangsregelung und die zuletzt von meiner Ex angestrebte Klage auf Entzug des Sorgerechtes ging. Letztere wurde nach dem Statement des JA dann aber zurückgezogen.
Dass ich die 30€ nicht bezahle, habe ich mir auch überlegt, oder aber weniger. Nur befürchte ich, dass der Anwalt dann eben bei meinem AG pfändet!
Darum frage ich mich, ob er sofort die Zwangsvollstreckung bearbeiten darf (was er vermutlich sowieso noch nicht gemacht hat, er betreibt hier wohl Geldschneiderei aber ich kann es nicht beweisen).
Ich habe zwar kurz vor Weihnachten den "Vergleich" vom Gericht erhalten, weiß jetzt aber nicht, ob das ein "Titel ist, gehe aber davon aus. Und es steht drin "120%, derzeit 436€".
Das JA war da eigentlich am Ende nicht dabei. Meine Tochter ist 14 und das JA hat nur 3x Stellungnahmen abgegeben, als es um das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Umgangsregelung und die zuletzt von meiner Ex angestrebte Klage auf Entzug des Sorgerechtes ging. Letztere wurde nach dem Statement des JA dann aber zurückgezogen.
Dass ich die 30€ nicht bezahle, habe ich mir auch überlegt, oder aber weniger. Nur befürchte ich, dass der Anwalt dann eben bei meinem AG pfändet!
Darum frage ich mich, ob er sofort die Zwangsvollstreckung bearbeiten darf (was er vermutlich sowieso noch nicht gemacht hat, er betreibt hier wohl Geldschneiderei aber ich kann es nicht beweisen).