28-09-2018, 12:28
Du muss eben begründen, warum die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl entspricht. Du kannst auch einen Gegenantrag stellen, z.B. alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht für dich.
Ein eigener Anwalt widerspricht sich nicht mit einer Beistandschaft. Nur für die Felder, für die die Beistandschaft zuständig ist, ist kein eigener Anwalt möglich, denn man kann ein Mandat nur einmal vergeben. Das betrifft nur den Kindesunterhalt.
Ein eigener Anwalt widerspricht sich nicht mit einer Beistandschaft. Nur für die Felder, für die die Beistandschaft zuständig ist, ist kein eigener Anwalt möglich, denn man kann ein Mandat nur einmal vergeben. Das betrifft nur den Kindesunterhalt.