28-12-2015, 19:31
Die wollen überprüfen, ob du dich ernsthaft und qualifiziert bewirbst und nicht massenhaft Blind- und Fakebewerbungen vorlegst. Mit Schwärzen ist da nichts würde ich mal sagen.
Gut, einen Anspruch darauf haben die nicht. Das ist ja dein Beweisvortrag, über den du disponierst. Aber dann wird eben der entsprechende Beschluss gefasst, was wahrscheinlich aber sowieso passieren wird.
Gut, einen Anspruch darauf haben die nicht. Das ist ja dein Beweisvortrag, über den du disponierst. Aber dann wird eben der entsprechende Beschluss gefasst, was wahrscheinlich aber sowieso passieren wird.