27-12-2015, 13:19
Was hat das Kind dir in der Vergangenheit getan das du es vom Erbe ausschließen willst? Um den Pflichtteil wirst du aber nicht herum kommen. Und ich denke das es nicht funktioniert dem einen Erbe, deinem Kind, weiß zu machen da ist nicht zu holen, und dem anderen Erbe, deiner jetzigen PArtnerin, ein Schloss zu hinterlassen.
Davon ab, finde ich alleine das gesamte ansinnen zum ko..... In Saus und braus leben wollen und mal wieder den Staat für das eigene Unvermögen bezahlen lassen.
Davon ab, finde ich alleine das gesamte ansinnen zum ko..... In Saus und braus leben wollen und mal wieder den Staat für das eigene Unvermögen bezahlen lassen.