16-11-2015, 14:21
Kannst du mir dann den Sinn von § 94 SGB XII erklären. Kraft Gesetz ist der Unterhaltsanspruch auf den Träger der Sozialhilfe übergegangen, soweit Sozialhilfe geleistet wird.
http://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/e...4-sgb-xii/
http://www.recht-niedersachsen.de/21141/ndsabsgb12.htm
Oder hier, da bitte bis zu 94.00.00.01 runterscrollen.
Ich will nicht als Unbelehrbar dastehen, aber genau der Punkt, da dem wir uns jetzt reiben , ist der Knackpunkt auch für mich. Für mich ist der Unterhaltsanspruch, der aus dem BGB folgt, auf den Sozialhilfeträger übergegangen solange er Leistungen erbringt. Und da scheiden sich bei Dir und bei mir die Geister, und ich frage mich, wer jetzt schief liegt, du oder ich. Es sind ja auch andere betroffen, die vielleicht genau da gleiche durchmachen oder durchmachen werden und für die wünsche ich mir auch Klarheit.
http://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/e...4-sgb-xii/
http://www.recht-niedersachsen.de/21141/ndsabsgb12.htm
Oder hier, da bitte bis zu 94.00.00.01 runterscrollen.
Ich will nicht als Unbelehrbar dastehen, aber genau der Punkt, da dem wir uns jetzt reiben , ist der Knackpunkt auch für mich. Für mich ist der Unterhaltsanspruch, der aus dem BGB folgt, auf den Sozialhilfeträger übergegangen solange er Leistungen erbringt. Und da scheiden sich bei Dir und bei mir die Geister, und ich frage mich, wer jetzt schief liegt, du oder ich. Es sind ja auch andere betroffen, die vielleicht genau da gleiche durchmachen oder durchmachen werden und für die wünsche ich mir auch Klarheit.