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OLG NAUMBURG 3 WF 194/08: Verpflichtung deutsche Sprache zu lernen bei KU
#8
Servus,

Karlma und Masterchief haben es schon richtig erkannt, denn dieses Urteil öffnet die Türen für fiktive Berufe, die man ja erlernen könnte, wenn man nur will. Also ich hätte ja dann auch in den letzten 8 Jahren ein paar Sprachen lernen können und Fremdsprachenkorrespondent werden können (wird recht gut bezahlt).
Dieses Urteil ist die neue Krone auf der "hätte, wäre, können, wollte usw." Fiktion in den Köpfen der Richter, die aufgesetzt wird.

Es geht gar nicht so sehr um die deutsche Sprache, sondern um den "HÄTTE" Effekt.

Es ist also wurscht, ob ein Pflichtiger in Zukunft 30 Bewerbungen pro Monat inklusive der Absagen vorlegt, er "hätte" ja noch nebenbei Diplom-Ingenieur lernen können.

Ich kann bei solchen Urteilen der "Fiktion-Total" nur noch den Kopf schütteln, denn es gibt, egal was du für eine plausible Entschuldigung hast, keine Entschuldigung. Durch solche Urteile werden überhaupt keine entkräfteten Beweise von Pflichtigen Unterhaltsschuldnern zugelassen.

Ich wette, es werden in Zukunft noch solche Urteile gefällt werden wie: Man hätte sich ja auch für medizinische Medikamententests bereiterklären können, werden mit 2000,- Euro bezahlt (kann man zur Zahlung von KU hernehmen) oder auch das der Pflichtige eins seiner Organe verkaufen könnte (da sind die Entlohnungen schon besser).

Egal was, den Richtern wird nichts mehr zu subtil sein, den Pflichtigen seine "Pflicht" FIKTIV herzustellen und Einkommen zu unterstellen.
Die Richter in den OLGs urteilen sich ihre Märchenwelt zusammen, wie es ihnen passt. Realität ist was anderes...

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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RE: OLG NAUMBURG 3 WF 194/08: Verpflichtung deutsche Sprache zu lernen bei KU - von gleichgesinnter - 07-04-2009, 10:33

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