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JA fordert erneut Auskunft über mein Einkommen
#29
Das JA stellt keine Rechnungen.

Was den KU betrifft, kannst Du auf der Düsseldorfer Tabelle raussuchen was Du bezahlen musst. Wenn die Angaben des JA richtig sind und sie eine Titel wollen kannst Du es beim JA machen.

Sind die Berechnungen des JA falsch dann sollen die zum Gericht gehen. Bei KU gilt Anwaltspflicht.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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RE: JA fordert erneut Auskunft über mein Einkommen - von Zala - 30-10-2015, 13:57

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