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Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung
#16
Dann folge ich doch mal deinem Rat.
Ich habe einen 4 jährigem Sohn. Meine Ex und ich waren nicht verheiratet. Seit Juni 2013 zahle ich den Barunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. Ich lebte in einer 2 Zimmerwohnung ohne Kinderzimmer für meinen Sohn. Vor einem Jahr bin ich meiner neuen Partnerin zusammen gezogen damit wir meinem Sohn auch ein eigenes Zimmer bieten können. Mein Sohn befindet sich pro Woche 3 und mehr Tage bei mir da meine Ex im unregelmäßigen Wechseldienst Teilzeit arbeitet und ich nur von Mo-Fr ergibt sich daraus meistens die Zeit von Donnerstag bis Montag. Kommt immer drauf an wie meine Ex ihre Arbeitstage einplant. Also quasi willkürlich. Ab morgen ist er wahrscheinlich 2 Wochen bei mir, was mich freut. Ich habe meiner Ex mehrfach vorgeschlagen uns auf das sogenannte Wechselmodel zu verständigen im Wochenrythmus da ich mittlerweile merke das dieser tageweise Tausch meinem Sohn nicht wirklich die Beständigkeit gibt die er benötigt. Meine Ex entscheidet nur allein obwohl wir beide das Sorgerecht haben und ich kein Wochenendpapa sein möchte versuche ich ihr schon so einiges klar zu machen. Jedoch kann ich diese doppelte finanzielle Belastung nicht ohne meine neue Partnerin stemmen und habe wie oben geschrieben versucht einen Weg zu finden. Ich hatte einen Termin beim JA am 01.07. weil meine Ex einfach so den Unterhalt überprüfen lassen hat. Einen Tag vorher rief die Dame vom JA an sagte ich bräuchte nicht kommen die Akte wäre geschlossen weil die KM den Antrag (welchen auch immer) zurück gezogen hat. Dafür hin dachte ich mir, ok jetzt bist du am Zug da sie ja nichts mehr machen kann. Anwaltstermin war gemacht und Meinung einer Bekannten die auf einem JA arbeitet eingeholt und mal weniger als sonst überwiesen. Jedoch war mir erstmal nicht klar was ich vor 2 Jahren auf einem Infogespräch beim JA unterschrieben habe. Ich habe mich vor kurzem beim JA rückversichert und es war natürlich ein Titel. Ich hatte daran keine Erinnerung mehr und bin davon ausgegangen das ich mit meiner Ex vereinbart hatte wir einigen uns ohne das Zutun vom JA. So und der Antrag siehe oben ist das Resultat dieses Ganzen.
Vielleicht kannst du mir jetzt einen Rat geben.

Grüße und Danke
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RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von StePe - 20-09-2015, 18:31
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 21-09-2015, 19:01
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 22-09-2015, 22:45
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 09:44
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 15:38
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 18:14

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