03-09-2015, 09:44
[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]
Als ich gerade deinen zitierten Satz gelesen habe, suchte ich verzweifelt nach dem Ironie Zeichen. An anderer Stelle wird noch folgendes ergänzt:
"Nach der gesetzlichen Regelung ist bei der Anwendung des § 1612 b Abs. 1 BGB für die Zeit bis zum 31.Dezember 2015 jedoch weiterhin Kindergeld von monatlich 184 EUR für erste und zweite Kinder, 190 EUR für dritte Kinder und 215 EUR für das vierte und jedes weitere Kind maßgeblich."
Nach welcher gesetzlichen Regelung? Leider wird auf nichts verwiesen...
Dann werde ich es bei 320 belassen, Anspruch hätte Sie vermutlich eh nur auf den Titulierten Wert (keine 2 Jahre her). Allerdings bin ich mir ziemlich sicher, das Sie auch wegen 24 Euro, wobei es ja nur 10 Euro sind bis Dezember, klagen wird. Es kostet Sie schließlich nichts.
Den Brief von Ihrem Anwalt, in der er mich aufforder 322 zu überweisen, kann ich dann auch unbeantwortet zu den Akten legen?
Als ich gerade deinen zitierten Satz gelesen habe, suchte ich verzweifelt nach dem Ironie Zeichen. An anderer Stelle wird noch folgendes ergänzt:
"Nach der gesetzlichen Regelung ist bei der Anwendung des § 1612 b Abs. 1 BGB für die Zeit bis zum 31.Dezember 2015 jedoch weiterhin Kindergeld von monatlich 184 EUR für erste und zweite Kinder, 190 EUR für dritte Kinder und 215 EUR für das vierte und jedes weitere Kind maßgeblich."
Nach welcher gesetzlichen Regelung? Leider wird auf nichts verwiesen...
Dann werde ich es bei 320 belassen, Anspruch hätte Sie vermutlich eh nur auf den Titulierten Wert (keine 2 Jahre her). Allerdings bin ich mir ziemlich sicher, das Sie auch wegen 24 Euro, wobei es ja nur 10 Euro sind bis Dezember, klagen wird. Es kostet Sie schließlich nichts.
Den Brief von Ihrem Anwalt, in der er mich aufforder 322 zu überweisen, kann ich dann auch unbeantwortet zu den Akten legen?