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OLG Brandenburg 10 UF 204/08: Vater hat keinen Vorrang vor der Kinderkrippe
#2
(05-04-2009, 12:52)borni schrieb: Es findet sich immer etwas aus der Trickkiste, wenn man dem Vater das Kind nicht geben will.

Was zu beweisen war?!??

kostenlose-urteile schrieb:Das vom Vater vorgeschlagene Wechselmodell stelle hohe Anforderungen an die Kommunikation und Kompromissbereitschaft der Eltern und auch der Kinder. Gegen den Widerstand der Mutter und ohne ausreichende Berücksichtigung von deren Arbeitszeiten könne es nicht funktionieren.

Wie bei dem Beispiel, wo die Mutter vier Jahre auf der Flucht war, weil sie dem Vater die Kinder nicht gönnte und mit dem alleinigen Sorgerecht belohnt wurde:

Fehlende Kooperation der Mutter wird belohnt. Rechtswidriges und familienschädliches Verhalten bleibt ungeahndet.

Wäre ich persönlich betroffen und würde als Vater dermaßen von Mutter und Staat verarscht, ich würde freiwillig keinen Cent Unterhalt und keinen Cent Steuern mehr zahlen.

Bei soviel Unrechtsstaatlichkeit wird Widerstand zur Pflicht. Wer das mitfinanziert macht sich mitschuldig.
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Unrecht gedeiht gut, wenn von einer Mutter in Deutschland begangen - von Gast1 - 05-04-2009, 13:07

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