27-08-2015, 11:07
(26-08-2015, 18:30)Dzombo schrieb: Der bisher nur KU zahlende Vater betreut ab sagen wir 01.01.2016 hälftig sein Kind. Deswegen kann er logo auch nur noch halb so lange arbeiten wie bisher.
Wer gleicht dem Vater die verlustige Verdiensthälfte aus?
Bisher ist es statistisch gesehen so, dass Frauen etwa 10 Stunden weniger pro Monat arbeiten als Männer (Durchschnitt über alle Männer und Frauen und Männer).
Wenn nun Männer 5 h pro Woche weniger arbeiten würden (mehr Zeit haben um sich um ihre Kinder und die eigene Gesundheit zu kümmern) und Frauen fünf Stunden pro Woche länger arbeiten.
Cool wäre es auch wenn Männer als auch Frauen das Recht hätten so kurz zu arbeiten wie die aktuelle bessere Hälte oder die Ex ohne das einem da unterhaltstechnisch ein fiktives Einkommen unterstellt wird.
Das würde die jenigen die es etwas ruhiger an gehen lassen etwas motivieren sich mal ein bischen um die eigene Rente zu kümmern.
(26-08-2015, 18:30)Dzombo schrieb: Derzeit gibt es ja 184 € Kindergeld vom Staat. Wie lässt sich da eine adäquate Kindergeldhöhe errechnen?
Neues Kindergeld (nach Bruno)(in Höhe des aktuell für das Kind zur Verfügung stehenden Geldes):
Kingdesunterhalt laut Tabelle (entsprechend Kindesalter, in einer allgemein einheitlich fest zu legenden Gehaltsstufe, z.B. in nach dem aktuellen statistischen Durchschnittsgehalt in D)
In obiger Variante fällt fällt nach meinem Vorschlag das alte Kindergeld weg.
Das Kindergeld nach Bruno sollte beiden Eltern hälftig ausgezahlt werde. Das steht im Kontext auf einem per Gesetz zu etablierenden Anrecht beider Elternteile auf hälftige Betreuung (50%/50% Wechselmodell) hälftigen Betreuung per Gesetz.
Man kann das Modell nach Bruno :-)) auch als eine Light Variante des im Gespräch befindlichen bedingungslosen Grundeinkommens an sehen.
Als Voraussetzung für obiges Modell sehe ich das mindestens eines der beiden Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft hat.
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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