08-09-2015, 19:58
Danke für den Hinweis. Hab mal nachgelesen, diese Konstellation kommt meinem Fall am Nächsten:
Zitat Anfang:
Bei einer Nießbrauchsbestellung auf Lebenszeit sind die Aufwendungen für den Erwerb des Nießbrauchs auf die mutmaßliche Lebenszeit der betreffenden Person zu verteilen, sofern diese mehr als fünf Jahre beträgt. Dabei ist die Lebenserwartung nach der jeweils aktuellen Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes zu bestimmen (§ 14 Abs. 1 BewG).
Zitat Ende
Zitat Anfang:
Bei einer Nießbrauchsbestellung auf Lebenszeit sind die Aufwendungen für den Erwerb des Nießbrauchs auf die mutmaßliche Lebenszeit der betreffenden Person zu verteilen, sofern diese mehr als fünf Jahre beträgt. Dabei ist die Lebenserwartung nach der jeweils aktuellen Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes zu bestimmen (§ 14 Abs. 1 BewG).
Zitat Ende
Bibel, Jesus Sirach 8.1