07-08-2015, 00:10
Nach 1BvR 3116/11 rechtfertigt ein Umgangsboykott durch die Mutter nicht, ihr das SR zu entziehen.
Es müßten in diesem Falle auf Seiten der Mutter Gründe vorliegen, die vergleichweise eine Inobhutnahme des Kindes rechtfertigen würden.
Ich halte dafür, dem Gericht die Aufgabe zu überlassen zu begründen, dass ein gSR der Eltern nicht möglich ist: Man soll niemanden daran hindern, sich mit Perversitäten auseinander zu setzen...
Allerdings -nur Du kennst die Mutter Deines Kindes- solltest Du Dir die Frage nach möglichen Umgangsauswirkungen schon beantworten...
Es müßten in diesem Falle auf Seiten der Mutter Gründe vorliegen, die vergleichweise eine Inobhutnahme des Kindes rechtfertigen würden.
Ich halte dafür, dem Gericht die Aufgabe zu überlassen zu begründen, dass ein gSR der Eltern nicht möglich ist: Man soll niemanden daran hindern, sich mit Perversitäten auseinander zu setzen...
Allerdings -nur Du kennst die Mutter Deines Kindes- solltest Du Dir die Frage nach möglichen Umgangsauswirkungen schon beantworten...
Wer nicht taktet, wird getaktet...