12-08-2015, 12:50
Genau das ist ein Musterbeispiel für eine freiwillige Zuwendung Dritter. Die Düsseldorfer Pack versucht rotzfrech, einfach die BGH-Rechtssprechung abzuschaffen, siehe BGH-Urteil vom 13.04.2005 - XII ZR 48/02 oder BGH Urteil vom 19.05.1999 - XII ZR 210/97.
Bei Mangelfällen hat man immer schon auf das Geld von Dritten geschielt, aber nur teilweise oder gar nicht den Durchgriff durchgezogen. Düsseldorf weitet das nun enorm aus, sogar für Ehegattenunterhalt.
Bei Mangelfällen hat man immer schon auf das Geld von Dritten geschielt, aber nur teilweise oder gar nicht den Durchgriff durchgezogen. Düsseldorf weitet das nun enorm aus, sogar für Ehegattenunterhalt.