28-07-2015, 14:42
(28-07-2015, 14:28)p__ schrieb: 4. Entgegen anderer Rechtssprechung werden nun auch freiwillige Zuwendungen Dritter gestohlen - sogar dann, wenn es nicht um Kindesunterhalt, sondern Ehegattenunterhalt handelt. Wohlgemerkt: Nur beim Pflichtigen, also wenn es um Unterhalt zahlen geht. Der Berechtigte kann weiterhin kassieren, ohne dass etwas angerechnet wird.
Wie soll das gehen? Angenommen, meine Eltern überweisen mir regelmässig 150€ um mir etwas unter die Arme zu greifen...wäre das anrechenbar?
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt