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Vollzeitjob, Selbständig und neuer Titel?
#5
Ich dachte man ist vielleicht so lange in „Vollzug“ bis man einen neuen Titel hat?

Null-Linie wird schwer, ist Dienstleistung die ich zu meinem Vollzeitjob mache – also für Auto usw. absetzen reicht es nicht.

Was hat es eigentlich mit der Meldungspflicht auf sich die mein Anwalt erwähnt hat?
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RE: Vollzeitjob, Selbständig und neuer Titel? - von ibu400 - 29-07-2015, 13:00

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