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Vollzeitjob, Selbständig und neuer Titel?
#2
Soweit ich dich verstanden habe, willst du lieber jetzt eine Neuberechnung des Unterhalts anstossen statt später, damit der Zweijahresrythmus jetzt wieder beginnt statt erst dann, wenn deine Selbständigkeit bereits Geld bringt. Meinst du das?

Klar, probieren kannst du das. Es könnte aber auch sein, dass man sich im Jugendamt fragt, wieso es der Pflichtige so verdächtig eilig hat mit Auskunft und zahlen? Dann könntest du eine Fragen- und Ermittlungslawine auslösen. Ich würde alles so lassen wie es ist, wenn die Auskunftsforderung kommt Auskunft geben und im übrigen lieber Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, damit das nachweisbare Einkommen durch Selbständigkeit mässig bleibt.
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RE: Vollzeitjob, Selbständig und neuer Titel? - von p__ - 23-07-2015, 14:05

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