21-07-2015, 13:42
Zunächst versuchen, die Unterhaltszahlungen zu kürzen:
1. Antrag auf Anpassung Unterhalt an Leistungsfähigkeit.
A) Krankheit
B) Einliegerwohnung nicht vermietbar.
2. Vollstreckung wirst Du nicht Aufhalten können. Aber erschweren; stelle sicher, dass keine Grundschuld mehr eingetragen ist.
3. Ggf kannst Du noch jemanden ein Mitbenutzungsrecht am Haus einräumen. Dann hast Du die Situation reichlich vermint. Dann ist Haus kaum verwertbar. Vielleicht findet sich ja jemand, der Dir auch so etwas gönnt. Dann weißt Du, dass er seine Ansprüche nur im Konsens geltend macht.
1. Antrag auf Anpassung Unterhalt an Leistungsfähigkeit.
A) Krankheit
B) Einliegerwohnung nicht vermietbar.
2. Vollstreckung wirst Du nicht Aufhalten können. Aber erschweren; stelle sicher, dass keine Grundschuld mehr eingetragen ist.
3. Ggf kannst Du noch jemanden ein Mitbenutzungsrecht am Haus einräumen. Dann hast Du die Situation reichlich vermint. Dann ist Haus kaum verwertbar. Vielleicht findet sich ja jemand, der Dir auch so etwas gönnt. Dann weißt Du, dass er seine Ansprüche nur im Konsens geltend macht.
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)