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Widerruf der Zustimmung zu einem gerichtlch geschl. Umgangsvergleich
#22
Ist denn Widerruf überhaupt zulässig nach so langer Zeit?  Soweit ich informiert bin, muss man so ein Verfahren mit Widerrufsvorbehalt abschließen, um später sagen zu können: "Nein Frau Richterin. Das möchte ich doch nicht so geregelt wissen!"
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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RE: Widerruf der Zustimmung zu einem gerichtlch geschl. Umgangsvergleich - von Dzombo - 15-07-2015, 14:15

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