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Widerruf der Zustimmung zu einem gerichtlch geschl. Umgangsvergleich
#14
(14-07-2015, 18:13)Ibykus schrieb: Für mich wäre es ein kleiner "Reichsparteitag", wenn man mich zu etwas verpflichten würde, worum man mich die ganzen Jahre hat kämpfen lassen.
Vielleicht droht mir ja auch ein Ordnungsgeld. Der Umgangsvergleich enthält ja den von mir damals beantragten Vollstreckungshinweis.

Ups, da redet sich jemand a priori seine potentielle Niederlage schön.

Entspräche nämlich das mit dem "Reichsparteitag" tatsächlich der Wahrheit, dann wären dieses Vorgehen obsolet bzw. sogar kontraproduktiv:

(14-07-2015, 18:13)Ibykus schrieb: ..., habe ich ihm heute geschrieben, dass ich meine Zustimmung zum vor dem OLG Hamm geschlossenen Vergleich widerrufe und im Weiteren auf meine Umgangsrechte [die so ohnehin nicht mehr durchsetzbar sind] verzichte.

Fakt ist hier, dass sich Ibykus wohl mit dem Vergleich ein Eigentor geschossen hat, was ihm erst jetzt klar wird, da Töchtig offenbar nicht so will wie er will.

Mein Tipp: Auch 'mal über sich selber lachen lernen, die verbitterte Trotzhaltung ablegen, Eigenanteile bei Fehlentwicklungen erkennen (nicht nur diejenigen der "Spitzbuben der Gegenseite" und der ach so blöden Richterin), und sich auf das Wesentliche, nämlich die Gestaltung des Umgangs konzentrieren.
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RE: Widerruf der Zustimmung zu einem gerichtlch geschl. Umgangsvergleich - von Theo - 15-07-2015, 11:26

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