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Widerruf der Zustimmung zu einem gerichtlch geschl. Umgangsvergleich
#7
(15-07-2015, 00:58)Ibykus schrieb: Für mich wäre es ein kleiner "Reichsparteitag", wenn man mich zu etwas verpflichten würde, worum man mich die ganzen Jahre hat kämpfen lassen.


Für die Anderen aber auch. Die werden sich sagen: "Seht Ihr, der wollte gar keinen Umgang. Der wollte nur seine eigenen Egoismen auf dem gebeugten Rücken von Mutter, Kind und Justiz austoben. Das haben wir uns ja gleich gedacht. Nächstes Mal machen wir keine solchen Experimente mehr und bleiben bei unseren bewährten Methoden des Hinhaltens und Verschleppens. Damit können wir Mutter und Kind am besten vor diesem Gesindel beschützen!"
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