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BFH III R 23/07: Unterhaltsleistungen für mittellose Lebensgefährtin absetzbar
#12
Zwei Fälle.

1. Der Staat soll leisten (jüngst auch wieder bestätigt durch Papier et al BVerfG)
Die gesamte Bedarfsgemeinschaft wird zusmmengelegt, alle Einkünfte addiert und durch 3 geteilt und entledigt sich mathematisch so seiner Fürsorgepflicht.

2. Der Staat soll am Einkommen des Bürgers durch Steuern partizipieren
Dieselbe Bedarfsgemeinschaft wird aufgehoben, der Bedarf des Kindes vom Bedarf der Ehefrau entkoppelt, der steuerpflichtige Lohn kommt damit nur 2 Personen zu Gute und schwupps entsteht eine Steuerpflicht.

Inkonsistenz zwischen EStG und SGB. Rein physikalisch gesehen steigt die Entropie exponentiell zur Anzahl der Gesetze, insofern ist es ein vorhersehbarer Zustand.

Der BFH ist in einer undankbaren Lage. Er muß die den weltgrößten Moloch an zum Teil wiedersprüchlichen Steuergesetzen verteidigen und diese gleichzeitig in Einklang mit BGB und SGB bringen.
Er kann somit nur auf verlorenem Posten stehen und versuchen den Schaden zu begrenzen.

Master Chief
Seine Fans über ihn

borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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RE: BFH III R 23/07: Unterhaltsleistungen für mittellose Lebensgefährtin absetzbar - von Master Chief - 18-02-2010, 04:38

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