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Firmenwagen+Eigenes Auto bei Unterhaltsberechnung
#12
Ich habe natürlich die Spritkosten und Betribskosten gemeint, die auffallen bei dei Fahrt zum Job und zurück. Ich habe die ja in Berufsbedingten Aufwendungen schon abgezogen, obwohl sie mir tatsächlich nicht einfallen, daher auch der aufschlag von 100, ich glaube das war olg hamm oder karlsruhe, die es einfach pauschaliesiert haben.

Grüssle
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RE: Firmenwagen+Eigenes Auto bei Unterhaltsberechnung - von Lelja - 09-06-2015, 08:01

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