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Wer hat Erfahrungen mit Freikauf von Ausgleich der Rentenanwartschaften ?
#4
Zitat:Da man den Ausgleich der Rentenanwartschaften wohl nicht rechtwirksam ausschließen kann

Sicher kann man das, gar kein Problem. Viele Eheverträge beinhalten das und man kann das auch noch kurz vor der Scheidung vereinbaren. Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist eine Standardklausel.

Du meinst wohl eher was ganz anderes: Dass du die Ex nicht dazu zwingen kannst, dem zuzustimmen. Die Idee, ihr Geld für den Versorgungsausgleichsausschluss anzubieten ist aber grundsätzlich sehr gut. Du kaufst sie raus, sie sieht einen riesigen Batzen Geld vor sich, den sie sofort und jetzt einsacken kann. Die Rente ist für sie abstrakt und weit weg, solche Damen denken kurzfristig das Hirn setzt aus beim Anblick von Bargeld. Zeig ihr das Geld! Erst weniger, dann noch ein bisschen hochhandeln lassen, vorher einkalkulieren.

Wenn dein Angebot niedriger ist wie der Wert der Anwartschaften machst du immer noch ein gutes Geschäft. Du musst es dir halt auch leisten können, das Geld aufzubringen. Bei den derzeitigen Zinsen lohnt es sich eventuell sogar, dafür einen Kredit aufzunehmen.
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RE: Wer hat Erfahrungen mit Freikauf von Ausgleich der Rentenanwartschaften ? - von p__ - 07-06-2015, 18:07

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