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BVerfG Absolution zur Manipulation Schutzbefohlener?
#41
(23-05-2015, 18:22)wackelpudding schrieb: Der Vergleich zum Schulbesuch hinkt eben hier: Die Schule ist nämlich verpflichtet zu beschulen, d. h. der Pflicht des Kindes steht eine erzwingbare Pflicht der Schule gegenüber.

Autsch. Auch Deine anderen Vergleiche hinken extrem hinterher.

"Die Schule ist nämlich verpflichtet zu beschulen"

Was ist/soll das denn? Ich halte mich jetzt hier lieber zurück, sonst würde ich etwas weiter ausholen.

Ansonsten magst Du dann doch eher dem Staat überlassen, wie Kinder erzogen werden?
Also Elternrechte/Plichten abschaffen?
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RE: BVerfG stärkt Rechte der Kinder - von blue - 20-05-2015, 18:14
RE: BVerfG stärkt Rechte der Kinder - von zeitgenosse - 20-05-2015, 21:32
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RE: BVerfG Absolution zur Manipulation Schutzbefohlener? - von the notorious iglu - 23-05-2015, 20:37
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