19-05-2015, 13:17
http://www.hamburg.de/basfi/fa-sgbii-kap...ii-22-kdu/
3.3 Getrennt lebende Elternteile im Rahmen von gemeinsamer Ausübung des Sorgerechts
Leben Eltern getrennt, üben das Sorgerecht gemeinsam aus, kann bei dem Elternteil, bei dem die Kinder nicht bereits im Rahmen der Wohnungsgröße berücksichtigt worden sind, eine Überschreitung des Höchstwertes gemäß Ziffer 1.2 oder 2.1 von bis zu 15 % als angemessen anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass die Kinder sich regelmäßig auch in der Woche bei diesem Elternteil aufhalten und nicht nur am Wochenende oder in den Ferien zu Besuch kommen.
3.3 Getrennt lebende Elternteile im Rahmen von gemeinsamer Ausübung des Sorgerechts
Leben Eltern getrennt, üben das Sorgerecht gemeinsam aus, kann bei dem Elternteil, bei dem die Kinder nicht bereits im Rahmen der Wohnungsgröße berücksichtigt worden sind, eine Überschreitung des Höchstwertes gemäß Ziffer 1.2 oder 2.1 von bis zu 15 % als angemessen anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass die Kinder sich regelmäßig auch in der Woche bei diesem Elternteil aufhalten und nicht nur am Wochenende oder in den Ferien zu Besuch kommen.