18-05-2015, 12:50
(18-05-2015, 05:36)CheGuevara schrieb: Fordere die unter Abgabe deiner Adresse (was auch immer du da angibst) auf, dir innerhalb von 14 Tagen einen Termin zu nennen, an dem Du den Pass abholen kannst.
...
Nach Ablauf dieses Termins würdest Du nach Deutschland fliegen wegen der Passangelegenheit. Mit den Flugkosten wirst Du dann die Republik in Regress nehmen und verweist dann auf art. 34 Grundgesetz.
Der ist gut. Fraglich nur, ob Madame Botschaft wirklich drauf anspringt. Klar ist aber, dass ein Aufenthaltsermittlungsgesuch kein Passverweigerungsgrund ist, denn dafür wäre ein Urteil notwendig.
https://t.me/GenderFukc