25-05-2015, 14:47
Wir sind hier im Fred "Elternunterhalt"; es handelt sich dabei um eine Säuferin die einmal
meine Mutter war; die wohlbemerkt jahrzehntelang sämtliche Arztbehandlungen und Entziehungen
verweigerte.
Und die Auskunftspflicht ist die völlige Offenlegung des Vermögens eines 51 jährigen
Beitrags- und Steuerzahlers, verlangt von einer Behörde die der Meinung ist dass eine
900 € Säuferin sich ein 3300 € Pflegeheim aussuchen darf und das von 2 Gerichten
als Recht gesprochen wurde.
Wobei; wenn es jetzt schlecht läuft habe ich noch 5-10 krebs/krankheitsfreie Jahre vor mir;
was soll´s.
meine Mutter war; die wohlbemerkt jahrzehntelang sämtliche Arztbehandlungen und Entziehungen
verweigerte.
Und die Auskunftspflicht ist die völlige Offenlegung des Vermögens eines 51 jährigen
Beitrags- und Steuerzahlers, verlangt von einer Behörde die der Meinung ist dass eine
900 € Säuferin sich ein 3300 € Pflegeheim aussuchen darf und das von 2 Gerichten
als Recht gesprochen wurde.
Wobei; wenn es jetzt schlecht läuft habe ich noch 5-10 krebs/krankheitsfreie Jahre vor mir;
was soll´s.