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Des Weibes neues Weib
#4
Tragödie 1 Akt
24 Jahre Zusammenleben davon 18 Jahre im Stande der Ehe.Kinderloses vo Erfol und Fleiss geprägtes Erwerbstätigendasein mit teilweise erfolgreichen Versuchen, einer liebenswerten Frau Interesse an der Partizipation gemeinsamer monetärer Anstrengungen zum Lebensunterhalt näher zu bringen. Urlaube fern und nah. Ei paar Fahrzeuge. Restaurantbesuche. Gegenseitige Beteuerungen ewig währender Lieb.Eigentlich alles gut.
Verbringen eines harmonischen Urlaubes im letzten Sommer gemeinsam mit Freunden. Essen gehen, Radtouren, Stadtbesichtigungen und Stranspaziergänge mit romantikschwangeren Sonnenuntergängen.Eigentlich alles gut.
Nach Rückkehr aus dem Urlaub Bilder angucken, Lachen, gemeinsames Grillen mit unseren Urlaubsbegleitern.Eigentlich alles gut.
1 Woche nach Rückkehr aus dem Urlaub aus heiterem Himmel Einstellung jegliche r Kommunikation meiner Ex gegenüber mir. Keinerlei Reaktion auf Kommunikationsversuche meinerseits zum ergründen ihres Verhaltens.
Vier Wochen nach Rückkehr aus dem Urlaub nach Heimkehr abends um 22.00 plötzliche Aufnahme der Kommunkation meiner EX. Auzug um 23.30 mit hastig zusammen gerafftem Sack und Pack inklusive Haustieren. Wohin, fragte ich schockstarr?? In ein neues Leben !! Wo und mit wen ???Keine Antwort.
Nach zwei Wochen, etwas verwundert warum sich keine Freunde bei mir meldeten, erste Versuche im Bekannten und Freundeskreis etwas über ihren Aufenthaltsort zu erfahren.
Aüßerst reservierte Antworten. Aufklärungsarbeit. Denuzierende Darstellungen richtig gestellt. Freundeskreis reagiert sehr sauer auf die ihnen vorgetragenen Sachverhalte seitens meiner Ex.
Rehabilitation im Freundes und bekanntenkreis. Übersenden erster Fotos meiner Ex mit ihrer neuen Lebenspartnerin und Verlobten. Inklusiver verklärter Liebesbekenntnisse die sie in unserem Freundes und Bekanntenkreis per Mail und SMS zu Hauf verteilt hatte.
Hinweis auf Bilder im Internet , die die beiden Täubchen in eindeutigen Situation zeigte inklusive des dort bereits bekannt gegebenen Heiratstermins für 2016.
Bekanntgabe ihrer neuen Wohnadresse durch einen Freund, der nach Richtigstellung des Sachverhaltes meine EX als nicht mehr "schützenswürdig"gegenüber meiner Person beurteilt.
Erster Briief des Mietmauls meiner EX. Neben allerhand nicht haltbarer Anschuldigungen und einer Anhäufung widerlegbarer falscher Behauptungen, den üblichen frech überzogenen Forderungen auch die Aussprache eines Näherungsverbotes und die unmissverständliche Aufforderung, dies "torhaft" zu beachten. Konterkariert natürlich durch die Aussage, das meine Ex mir nicht mittzuteilen wünscht, an welcher Adresse sie denn wohnt.
Zusätzlich Aufforderung ihr Zutritt zur Wohnung zu gewähren, da ich aufgrund eines mir passierten Missgeschickes die Zugangsberechtigung zur ehemals gemeinschaftlichen Wohnung habe ändern müssen. Somit war das bereits davor praktizerte alleinige Heimsuchen während meiner Arbeitsbedingten Abwesenheit nicht mehr möglich.
Mitteilung meinerseits per SMS an meine EX. Gerne. mann sollte bei diesem Treffen reden, um sich gütlich zu verständigen.
Ablehnung. Statdessen Aufforderung schriftlich Stellung zu nehmen. Wie denn ohne bekannte Postanschrift. Ganz einfach. Ich sollte an meine( unsere) Adresse einen Brief schreiben. Der würde ihr dann per Nachsendeantrag zugestellt.
Allmählich machte ich mich mit dem Gedanken vertraut, mich ebenfalls in der Zunft justiziabel gebildeter und familienrechtlich fachanwaltlich validierter Freiberufler nach adäquater Vertretung um zu sehen.
Ein guter Freund, ebenfalls der anwaltlichen Beisteherei frönend, konnte mich aufgrund seiner Bekanntschaft zu uns beiden nicht vertreten und empahl mir eine familienrechtliche Koryphäe.
Dieser meinte nach Schilderung meiner Geschichte und vorlegen der gegnerischen zu Papier gebrachten Anwandlungen, sofort den Feustel kreisen zu lassen. Ich, meiner EX aufgrund meines Eheversprechens und meiner Wertevorstellungen und wirklich guter, miteinander verbrachten Zeiten verneinte dieses Ansinnen und bat darum , meine uneingeschränkte Bereitschaft, mit der Gegenseite eine gütliche und einvernehmliche Regelung zu finden zum Ausdruck zu bringen. Auch eine nach Internetrecherchen selbst durchgeführte Trennungsunterhaltsberechnung als Vorschlag für eine Unterhaltszahlung leget ich bei.
So vergeudete ich drei Schriftsätzer. Denn die Gegenseite zeigt sich hieran wenig interessiert und brachte dies in artikulatorisch immer subtiler werdenden Schriftsätzen zum Ausdruck.
So kams, das ich meinem Anwalt nun freie Hand in der Wahl seiner Mittel zugestand. Verwirkung nach Paragraph 1579 und Ausbruch aus einer Intakten Ehe gepaart mit dem Sachverhalt einer Begründung einer Eheähnlichen Gemeinschaft.
Folge. Antrag der Gegenseite auf einstweilige Anordnung des begehrten Trennungsunterhaltes..
Der dort eingereichte Antrag und Schriftsatz enthielt neben den üblichen haltlosen Beschuldigungen zwei falsche eidesstattliche Versicherungen meiner EX. Obsiegen schien Realität. Der Tag der Verhandlung. Die Robe wehte respektheischend in den Gerichtssaal. Anwesende beider Seiten erwiesen durch Erheben den gebührenden Respekt vor euer Ehren.
Der sodann mit Feuereifer in die moralische Demontage meiner Person als Unterhaltsverweigerer einstieg. Mir eine eidesstattliche Versicherung zu meiner Freiwilligen K-Versicherung abnahm, da ich noch nicht gewiss sagen konnte, (es war mitte Januar) welchen Krankenversicherungsbeitrag ich zu zahlen hätte. ( Der Unterschied war 722 zu 742,50 €).
Nachdem ich nun meinen Eid geleistetb hatte und mein Anwalt daran ging, die falsches eidesstattlichen Aussagen per Beweis zu entkräften und in der Folge einen versuchten Prozessbertrug hinsichtlich der geltend gemachten Unterhaltshöhe feststellen zu lassen, befand euer Ehren folgendes. Die Unterhaltsbegehrende war wohl aufgrund ihrer glaubhaft vorgetragenen , mangelnden finanzielen Bildung hinsichtlich des Brutto-Netto Prinzips nicht in der Lage, den Verdienst des Pflichtigen korrekt zu beziffern. Aufgrund der selben Tatsach gelang es ihr auch nicht, Finanzierungsraten eines gemeinschaftlich angeschaften Fahrzeuges als eheprägende Verbindlichkeit zu erkennen und stritt wohl aus diesem Grunde das vorhanden sein dieser gemeinsamen Schulden ab. Punkt . Erledigt.
Gleichwohl vermochte der Recht sprechende zwar zu erkennen, das falsche Aussagen an Eidess Stastt zwar Strafbar seien, aber der Würdigung der Umstände nach hier nicht zu beachten seien.
Zu den anderen Tatsachen, die eine Unterhaltskürzung zwar im Einzelfalle rechtfertigen, im Trennungsjahr jedoch keinerlei ´Verwirkungsgrund darstellen. äußerte er sich nur insofern, das hier keine Tatsachen erkennbar sind . die eine Kürzuing oder gar Versagung auch nur ansatzweise erkennen lassen.
Unterhalt wurde deshalb nach vorliegenden und von mir nachgewiesenen Verdienten und Einkommensarten festgesetzt. Und zwar 51€ über den von mir selbst berrechneten Vorschlag aber 1230 € ( !!!!!!) von der Gegenseite geforderten Unterhaltshöhe.
Gewonnen haben hierbei weder meine Ex noch ich etwas. Die Feibezwirnten Rechtsanwaltlich tätigen jedoch so ca 1900 Öre. Und der meinige die Erkenntnis, das wir doch einen Sieg auf ganzer Linie zu feiern hätten. Die Unterhaltsreduzierung in dieser Höhe wäre ein Triumph. Und zudem würde die Hälfte des Unterhalt doch sowieso von meiner Frau über die Reduzierung des Zugewinnes bezahlt werden.
Ich fragte ihn, ob er den ob seiner Spiegelfechterei den Blick für die Tatsache verloren hätte, das die Unterhaltsreduzierung als soches ja nur "erreicht werden" habe können, da ja eine völlig überhöhte und durch falsche Angaben vorgetragene Unterhaltshöhe zur Debatte. stand.
Seine Ansicht. Natürlich hätte der Richter diesen überhöhten Unterhalt abgeurteit, wenn er als mein Anwalt nicht die mündliche Verhandlung beantragt hätte und wir nicht zum Vorwurf der Gegenseite gehört worden wären. Ergo Erfolg.
Ach ja. Und der geforderte Prozesskostenvorschuss von weit über 3000 € sei ja auch nicht gewährt worden. Ergo ganz großer Erfolg. Nun.ja. Bedenklich fand ich allerdings die überaus herzliche Verabschiedung des Richters vom gegnerischen Anwalt. Bin ich ein Schelm?????
Nun kam es wie es kommen musste. Mein anwalt schickte der Gegenseite ein Angebot, das die Unterhaltszahlungen als Darlehen anzuerkennen seien, da wir den Verwirkungseinwand aufrecht erhalten. Gleichzeitig wollte er aber nicht ins Hauptsacheverfahren, um wie er sagte die Gegenseite nicht unnötig zu reizen.
Ich wollte den Unterhalt überweisen. hatte aber aufgrund der Tatsache das meine EX keinerlei Kommunikation mit mir aufrecht erhalten wollte keine Bankverbindiung von ihr.
Die bekam mein Anwalt zugeschickt. Lag dort sechs Tage, wurde dann an mich weitergeleitet. weitere zwei Tage später las ich sie in meinem E-Mail Account und zahlte am darauf folgenden Tag den Unterhalt. Zwei Tage bevor ich zahlte, hatte das gegenerische Mitmaul bereits die Zwangsvollstreckung beim zustänigen Amtsgericht beantragt. Und so hatte ich bis Dato unbescholtener und sich bester Bonität erfreuender Büprger dieses Landes die Lohnpfändung bei meinem Ag zu erklären, meiner Bank die Umstaände zu schildern und mich mit zwei aufdringlichen GV herumzuschlagen, wobei einer dieser Knaben sogar bei meinem Ag. vorstellig wurde.
Vollstreckbare Titel sind das Überlassen von Panzerfäusten an Maulwürfe.!!!!!
Aufgrund der jahrelangen gedeihlichen Zusammenarbeit hat mir mein Ag dann auch geholfen, auch juristisch diesen frechen Versuch der Rufschädigung zurück zu schlagen. Das Mietmaul der Gegenseite zog seinen Antrag zurück, meine Bank entfernte die Beswchlüsse und versprach mir auch den veranlassten Schufa Eintrag zu löschen.
Allein das Mietmaul wollte noch Kole für seine Anstrengungen. Kommentar meines Anwaltes.
Zahlen sie doch die paar €uro um des lieben Friedens Willen.
Fortsetzung des Dramas folgt........
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Des Weibes neues Weib - von ALI MENTARIER - 17-04-2015, 22:07
RE: Des Weibes neues Weib - von blue - 17-04-2015, 22:28
RE: Des Weibes neues Weib - von zeitgenosse - 17-04-2015, 22:54
RE: Des Weibes neues Weib - von ALI MENTARIER - 18-04-2015, 12:00
RE: Des Weibes neues Weib - von Zahlmeister - 18-04-2015, 12:21
RE: Des Weibes neues Weib - von p__ - 18-04-2015, 14:29
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RE: Des Weibes neues Weib - von Bereschit - 19-04-2015, 13:17
RE: Des Weibes neues Weib - von blue - 19-04-2015, 20:08
RE: Des Weibes neues Weib - von zeitgenosse - 19-04-2015, 22:31
RE: Des Weibes neues Weib - von blue - 20-04-2015, 20:16
RE: Des Weibes neues Weib - von ALI MENTARIER - 20-04-2015, 19:20
RE: Des Weibes neues Weib - von p__ - 20-04-2015, 21:01
RE: Des Weibes neues Weib - von Bereschit - 20-04-2015, 20:11

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