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Unterhalts-Wette erlaubt -OLG Karlsruhe, vom 8.4.2014, 18 WF 32/14
#9
Es gibt keinen Väterwiderstand. Es gibt Gerald Emmermann, der sich gerne so sieht. Und bei all dem, was er so aushackendes in die Welt bläst, wird er sich schon der einen oder anderen Frage stellen lassen müssen. Toleranz ist keine Einbahnstraße. Er ist ja nicht umsonst ein Einzelkämpfer, mit dem sich niemand organisieren mag.

Und von Namenswechslern, die offensichtlich schon ewig und drei Tage dabei sind, nehme ich auch ungern Moralpredigten entgegen.Wink

Schon in der Frage

Zitat:Was ist daran aufregend?

steckt eine Abwertung, die er gerne en passant austeilt. Allerdings erschließt sich mir auch nicht, wo die Wette versteckt ist. Es geht doch eher um eine Bedingung? Oder sehe ich das falsch?

Ich denke rein rechtlich ist es auch nicht zulässig einen Abänderungsantrag von einer quasivertraglichen Bedingung abhängig zu machen oder besser gesagt auszuschließen, darum geht es ja. Das Recht eine Abänderung zu begehren ist ja nicht veräußerlich. Aber da wäre wohl jetzt der Diplomjurist gefragtBig Grin
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RE: Unterhalts-Wette erlaubt -OLG Karlsruhe, vom 8.4.2014, 18 WF 32/14 - von the notorious iglu - 22-04-2015, 19:43

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