17-04-2015, 08:14
Stellt man sich das für Frauen vor, merkt man erst wie absurd es ist. Nach der Geburt wäre eine Mutterschaftsanerkennung zu unterzeichnen. Und wenn die Frau grad keinen Kugelschreiber zur Hand hat und das irgendwie durchrutscht weil es alles klar ist, der Vater später aber eine neue Frau heiratet, könnte die mit einer Mutterschaftsanerkennung per Federstrich Mutter des Kindes werden.
Grundlegendes Prinzip des Grundgesetzes und sämtlicher Menschenrechtserklärungen ist die Gleichheit vor dem Gesetz. Das steht immer weit vorne. Auch noch vor der Achtung eines wie auch immer zusammengeklebten Familienlebens. Ich glaube, das war dem BVerfG auch sehr wohl bewusst und auch die schweren Probleme, in die es hineinläuft, wenn es eine Begründung für die gegenwärtige rechtliche Konstruktion schreiben muss. Die Nichtannahmne war der leichteste Ausweg. Ins Blaue fabuliert: Vielleicht schwirrte bei einem oder merheren der drei Richter sogar im Hinterkopf, dass die Nichtannahme eigentlich eine schnelle Abkürzung zum EGMR darstellt, vor allem angesichts des beim BVerfG sehr gut bekannten verfahrensvertretenden Anwalts Rixe. Man schiebt es schnell weg, und bietet sozusagen an, dem EGMR die unangenehme Aufgabe zu überlassen wie so oft deutschen Familienrechtsschwachsinn zu verändern.
Grundlegendes Prinzip des Grundgesetzes und sämtlicher Menschenrechtserklärungen ist die Gleichheit vor dem Gesetz. Das steht immer weit vorne. Auch noch vor der Achtung eines wie auch immer zusammengeklebten Familienlebens. Ich glaube, das war dem BVerfG auch sehr wohl bewusst und auch die schweren Probleme, in die es hineinläuft, wenn es eine Begründung für die gegenwärtige rechtliche Konstruktion schreiben muss. Die Nichtannahmne war der leichteste Ausweg. Ins Blaue fabuliert: Vielleicht schwirrte bei einem oder merheren der drei Richter sogar im Hinterkopf, dass die Nichtannahme eigentlich eine schnelle Abkürzung zum EGMR darstellt, vor allem angesichts des beim BVerfG sehr gut bekannten verfahrensvertretenden Anwalts Rixe. Man schiebt es schnell weg, und bietet sozusagen an, dem EGMR die unangenehme Aufgabe zu überlassen wie so oft deutschen Familienrechtsschwachsinn zu verändern.