Hallo p,
sorry bin neu hier. Sollte übersichtlich sein.
Es betrifft mich nicht, sondern einen Bekannten.
Ich bin leider kein Experte, kenne die Zahlen aktuell nur auf Zuruf,
Den Bescheid (im original habe ich noch nicht gesehen), werden den erst am WE ansehen können.
Habe die Zahlen nochmals aktualisert
Nochmals: Die Kinder leben beim Vater, der Vollzeit arbeiten geht.
Die Berechnung sieht lt. Jobcenter wie folgt aus:
1663,68 € Nettolohn
1100 € Ehemann
353 € Ehefrau
317 € Kind 1
317 € Kind 2
Könnt Ihr damit etwas anfangen ?
nach meinen Erkenntnissen ist Frau X aufgrund mehrerer Erkrankungen nicht erwerbsfähig. Es wird daher bestritten, dass sie Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hat.Sollte sie dennoch erwerbsfähig sein, so wird festgestellt, dass sie gegenüber den Kindern x und y barunterhaltspflichtig ist und einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegt. Diesen gesetzlichen Pflichten kommt sie derzeit nicht nach. Daher ist ein Unterhaltsbegehren ihrerseits gemäß 1579 BGB grob unbillig und daher abzuweisen.Bezüglich der Erfüllung Ihrer sozialrechtlichen Pflichten Frau x in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln, sodass sie in der Lage ist ihrer Unterhaltspflicht den Kindern x und y gegenüber nachzukommen, habe ich mir den 01.05.2015 vorgemerkt.
Verstehe ich deine Strategie richtig ? Da Sie nicht erwerbsfähig ist, hat Sie beim Jobcenter nichts zu suchen, müsste eigentlich eine Rente beantragen...
Wird diese wiederrum nicht genehmigt, kann Sie ja nicht komplett erwerbsunfähig sein...?
Nochmals der Fall ist nicht konstruiert. mein Bekannter ist fix und fertig...Job, dazu noch die Kinder, die auch unter der Situation leiden.
sorry bin neu hier. Sollte übersichtlich sein.
Es betrifft mich nicht, sondern einen Bekannten.
Ich bin leider kein Experte, kenne die Zahlen aktuell nur auf Zuruf,
Den Bescheid (im original habe ich noch nicht gesehen), werden den erst am WE ansehen können.
Habe die Zahlen nochmals aktualisert
Nochmals: Die Kinder leben beim Vater, der Vollzeit arbeiten geht.
Die Berechnung sieht lt. Jobcenter wie folgt aus:
1663,68 € Nettolohn
- 61,60 € berufsbedingte Ausgaben
+ 184 € Kindergeld Kind 1
+ 180 € Unterhaltsvorschuss (der erst beantragt wurde)
+ 184 € Kindergeld Kind 2
+ 133 € Unterhaltsvorschuss (der erst beantragt wurde)
- 2x92 € Auskehrung des Kindergeldes
Die Frau : 880 € (Selbstbehalt)
1100 € Ehemann
353 € Ehefrau
317 € Kind 1
317 € Kind 2
Könnt Ihr damit etwas anfangen ?
nach meinen Erkenntnissen ist Frau X aufgrund mehrerer Erkrankungen nicht erwerbsfähig. Es wird daher bestritten, dass sie Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hat.Sollte sie dennoch erwerbsfähig sein, so wird festgestellt, dass sie gegenüber den Kindern x und y barunterhaltspflichtig ist und einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegt. Diesen gesetzlichen Pflichten kommt sie derzeit nicht nach. Daher ist ein Unterhaltsbegehren ihrerseits gemäß 1579 BGB grob unbillig und daher abzuweisen.Bezüglich der Erfüllung Ihrer sozialrechtlichen Pflichten Frau x in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln, sodass sie in der Lage ist ihrer Unterhaltspflicht den Kindern x und y gegenüber nachzukommen, habe ich mir den 01.05.2015 vorgemerkt.
Verstehe ich deine Strategie richtig ? Da Sie nicht erwerbsfähig ist, hat Sie beim Jobcenter nichts zu suchen, müsste eigentlich eine Rente beantragen...
Wird diese wiederrum nicht genehmigt, kann Sie ja nicht komplett erwerbsunfähig sein...?
Nochmals der Fall ist nicht konstruiert. mein Bekannter ist fix und fertig...Job, dazu noch die Kinder, die auch unter der Situation leiden.
Das Los der Frauen - Bügeln und gebügelt werden :P