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Berechnung Ehegatten"unterhalt" (obwohl Kinder beim Vater)
#1
Hallo,

bitte um Rat in folgendem Fall. Bundesland NRW. Es handelt sich um einen wirklichen Fall und ich habe den Eindruck, dass
das Jobcenter hier dem Kindesvater übel mitspielen will.

Bitte euch Experten um Ratschläge, Tipps und Berechnungen.

Ehepaar mit 2 Kindern, Kinder (5 und 7). Die Eltern leben getrennt, die Scheidung ist noch nicht beantragt. Der Vater ist knapp 30 Jahre
und arbeitet Vollzeit.

Gehalt : Netto: ca. 1552 Euro + Kindergeld

Der Vater hat das alleinige Sorgerecht (die Frau hat das abgegeben). Die Frau ist krank (u. a. magersüchtig, depressiv); ob Sie über ausreichende
Nachweise verfügt, dass Sie wirklich nicht mehr arbeiten kann ist nicht bekannt...
(Kann man auch über diese Schiene Druck machen ?)

Der Vater erhielt nun folgendem Brief vom Jobcenter:



"Unterhalt für Ihre getrennt lebende Ehefrau …(Die Frau ist 30 Jahre)



Ihre getrennte lebende Ehefrau (..) erhält erhält nach wie vor Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2.


Über die fortwährende Hilfegewährung wurden Sie mit dem schreiben vom 09.02.15
unterrichtet.


Gem. Par. 1613 BGB besteht die Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt.


Anhand der mir vorliegenden Unterlagen habe ich eine Unterhaltsberechnung vorgenommen,
die Sie als Anlage erhalten.


Danach sind Sie in der Lage Ehegattenunterhalt von monatlich 218 Euro zu zahlen.



Da Ihre Kinder bei Ihnen leben, übernehmen Sie den Betreuungsunterhalt und sind zunächst zum Barunterhalt nicht verpflichtet.


Dadurch dass Ihre getrennt lebende Ehefrau nicht in der Lage ist, Kindesunterhalt zu zahlen,
müssen Sie die Ausfallleistungen übernehmen.


Vorrangig ist jedoch die In Anspruchsname von Unterhaltsvorschussleistungen die das Jugendamt..
gewährt...
(Anmerkungen: wurden diesen Monat beantragt),sodass Sie nur noch für den ungedeckten Betrag von 92 € pro Kind aufkommen müssen.)


Ich empfehle Ihnen daher unverzüglich einen Antrag auf Leistungen bei der Unterhaltsvorschusskasse zu stellen (sofern dieses noch nicht geschehen ist)...


Ich fordere Sie auf, ab Mai 2015 monatlich 218 Euro Unterhalt an Ihre getrennt lebende Ehefrau zu überweisen."

Danke für eure Hilfe.

P. S.:: Wo liegt eigentlich in dem Fall die Grenze für Prozesskostenhilfe ?
Das Los der Frauen - Bügeln und gebügelt werden  :P
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Berechnung Ehegatten"unterhalt" (obwohl Kinder beim Vater) - von isch1000 - 14-04-2015, 20:46
RE: Berechnung Ehegatten"unterhalt" (obwohl Kinder beim Vater) - von the notorious iglu - 14-04-2015, 21:19
RE: Berechnung Ehegatten"unterhalt" (obwohl Kinder beim Vater) - von the notorious iglu - 14-04-2015, 21:47
RE: Berechnung Ehegatten"unterhalt" (obwohl Kinder beim Vater) - von the notorious iglu - 14-04-2015, 22:00
RE: Berechnung Ehegatten"unterhalt" (obwohl Kinder beim Vater) - von the notorious iglu - 14-04-2015, 22:22
RE: Berechnung Ehegatten"unterhalt" (obwohl Kinder beim Vater) - von the notorious iglu - 14-04-2015, 22:52

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