Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Bewerbungschancen mit Unterhaltspflicht
#27
Unterhaltspflicht und Situation geht den Arbeitgeber gar nichts an! So halte ich das auch, der AG interessiert sich ohnehin mehr ob es ein Kleinkind ist (Betreuungszeiten, Krankheit etc.).

Wem Pfändung droht der sollte das halt angeben, alles andere geht nur einen selbst etwas an.

In Deutschland lässt es sich mit geringem Lohn, auch, bzw. weit unter der eigentlichen Qualifikation, gut leben als Aufstocker. Soll der Staat dann eben dafür gerade stehen für die Entrechtung beim Kind und dem Lohndumping/Leiharbeit bzw. allgemeinen prekären AV`s.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Bewerbungschancen mit Unterhaltspflicht - von Nappo - 13-04-2015, 10:55
Uganda statt oder mit Luxemburg - von Mahatu - 13-04-2015, 15:47
RE: Bewerbungschancen mit Unterhaltspflicht - von Bereschit - 19-04-2015, 19:00
RE: Bewerbungschancen mit Unterhaltspflicht - von Bereschit - 25-04-2015, 08:00

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste