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Kindesunterhalt neu berechnen - Wie und Wo?
#6
(08-04-2015, 13:44)Schnabelhalter schrieb: aber genau das ist der Punkt.
Auch wenn es nur ein kleiner Betrag ist, es ist Geld, worüber ich entscheiden kann, ob ich es in Eis oder in Lego investiere. Ich zahle meiner Ex ungern mehr als ich muß.

Ja, aber es geht hier um eine ziemlich kleine Summe und die Wahrscheinlichkeit, daß Du mit Deiner Klage durchkommst, ist nach meiner Erfahrung wirklich gering.

Deswegen ist mein Rat, die Nerven und das Geld für den verlorenen Prozeß zu sparen.


(08-04-2015, 13:44)Schnabelhalter schrieb: Und wie gesagt, dadurch daß der Titel unbefristet dynamisch ist, komme ich um eine Abänderungsklage am Ende sowieso nicht drumherum, wenn ich es richtig verstanden habe. Also kann ich es auch jetzt angehen, oder nicht?

Was weißt Du, was in 18 Jahren ist?

Vielleicht lebt dann das Kind bei Dir?

Darüber würde ich mir HEUTE keine Gedanken machen.


(08-04-2015, 13:44)Schnabelhalter schrieb: Zitat: "Spätere Abänderungsklagen müssen sich immer auf tatsächlich eingetretene Veränderungen stützen, ein unbefristeter Titel kann also erst nach dem 18. Geburtstag durch Klage geändert werden."

Das ist Quatsch!

Wenn Du z.B. Hartz IVer werden solltest, kannst Du auch auf Änderung klagen.

Wie ist denn überhaupt der Umgang mit dem Kind geregelt?

Hättest Du z.B. die Möglichkeit, hälftige Betreuung durchzusetzen?

Simon II
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RE: Kindesunterhalt neu berechnen - Wie und Wo? - von Simon ii - 08-04-2015, 14:02

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