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Als CH-Bürger ins Ausland gehen und vorher der Exe einen Unterhaltsvertrag anbieten
#8
Ich weiss nicht, wie das ZGB das regelt. In Deutschland darfst du alles machen, aber Unterhalt senkt das nicht.

Jobwechsel, der zu einer Einkommenssenkung führt ist dein Problem. Den Unterhalt senkt das nicht. Das muss schon sehr gut begründet sein, damit überhaupt eine Chance dazu besteht. Die Lust auf Leben in einer warmen Gegend ist keine gute Begründung.
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RE: Als CH-Bürger ins Ausland gehen und vorher der Exe einen Unterhaltsvertrag anbieten - von p__ - 22-03-2015, 17:04

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