17-03-2015, 16:29
Die "alternierende Beherbung" oder garde alternée in Belgien ist aber auch fast das Papier nicht wert, auf dem das Gesetz steht. Wenn man nachfragt, wie oft die garde alternée gegen den Willen der Mutter (und Unterhaltsempfängerin) verfügt wurde, bekommt man keine Auskunft. Ergo: Man bleibt immer noch in Abhängigkeit von der Mutter. Höchstens dass es gesellschaftlich angekommen ist, dass man als Kind 2 Zuhause haben kann, ist ein Fortschritt. In der Schweiz zapfen die ja sogar die Pensionen an, das heißt, die Gewissheit, dass es ab spätestens dem 27. Lebensjahr des Kindes vorbei ist mit der Blecherei, ist in der Schweiz auch beim Teufel.