13-03-2015, 15:32
(13-03-2015, 14:38)p__ schrieb: Korrekt. Und deshalb kann er auch nicht übertragen werden, selbst wenn man es wollte. Etwas anderes gilt für die Übertragung des Freibetrags für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarfs, der eine Untermenge des Kinderfreibetrages ist.
Danke. Habe hierzu noch detaillierte Info's gefunden:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Co...onFile&v=1
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater