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Familienpsychologisches Gutachten – Sachverständige Danowski
#37
(13-03-2017, 13:04)p__ schrieb: Wenn aber Verfahrenskostenhilfe gewährt wurde, zahlt doch der Staat die Rechnung, kann dann die mitellose Partei überhaupt die Rechnung angehen?

Der Staat zahlt die Rechnung vorläufig!Er prüft 4 Jahre lang nach Beendigung des Verfahrens, ob er die Rechnung an die Parteien weitergeben kann. Deswegen liegt m.E. durchaus ein berechtigtes Interesse der Prüfung vor. Das Gericht wird die Beschwerde aber nicht sehr ernst nehmen. 

Bei mit tauchte sogar eine Rechnung für ein Gutachten auf, das gar nicht erstellt worden ist, weil die Gutachterin den Auftrag zurück gegeben hat. 
Als der Staat nach knapp 4 Jahren der Meinung war, dass ich das Geld aufbringen kann, wollte ich die Rechnung in Frage stellen. Erst mal wurde mir die Schuld daran gegeben, dass doch meinetwegen die Kosten angefallen seien. Im zweiten ernsteren Anlauf wurde von zuständigen OLG die Verweigerung der PKH zurück genommen. Die Berechtigung der Rechnung wurde deswegen nicht mehr ernsthaft geprüft.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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RE: Familienpsychologisches Gutachten – Sachverständige Danowski - von karlma - 13-03-2017, 15:26

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