02-03-2013, 18:01
(02-03-2013, 17:38)Skipper schrieb: Nein, Iby.Deine Verärgerung über mich ist verständlich ...
Mein Beitrag und die vorgeschlagene Vorgehensweise ist nichts für Rambos. Da kann ich Dich schon verstehen.
Aber bitte verstehe, dass ich derzeit nicht die Möglichkeit habe, Dich zu unterstützen. Zumal Du in Deinen eigenen Angelegenheiten genauso orientierungslos und konfus vorgehst, wie du es anderen empfiehlst.
Deswegen noch einmal, ohne Rambo-Unterstellungen oder Ommmms bei Kerzenschein:
Widerspruch und Anfechtungsklage, die Du vorschlägst. sind Unfug und führen zu weiteren streitigen Auseinandersetzungen, die der TO ja gerade vermeiden will.
Worin könnte der Sinn liegen, ihn in weiteres sinnloses Prozedere zu verstricken?
Wenn Du schon vor dem Verwaltungsgericht zu klagen empfiehlst, dann bitte ohne ein verwaltungsrechtliches Vorverfahren:
Rechtsmittelfähigen Bescheid zu beantragen, Widerspruch gegen Bescheid einzureichen um dann Anfechtungs oder kombinierte Anfechtungs/ Verpflichtungsklage gg den Widerspruchsbescheid zu führen, überlassen wir besser denen, die sich gerne möglichst lange streiten und die dann -wie Du- den Überblick über ihre eigene Taktik (oder Strategie?) verlieren.
Nicht böse sein, Skipper!
Das Du mit Deiner festgefahrenen Jolle kein Eis durchbrechen kannst, ist schon klar.
Aber umständlich zusätzliche Segel zu setzen, hilft auch nicht weiter.
