27-02-2013, 20:49
Bei gemeinsamer Sorge sollte man sich an die Schule halten. Erstens, weil die leichter auf Zack zu bringen sind und zweitens, weil man sowieso immer besser unabhängig von der Mutter handeln sollte. Es könnte noch mehr Gründe geben. Eine Klage gegen die Schule müsste am Verwaltungsgericht eingereicht werden, aber das ist je nach Schulgesetz in der Regel nicht einmal nötig. Die Angelegenheit kann auch der Schulaufsichtsbehörde vorgelegt werden, das sind je nach Schule und Bundesland die Schulämter, Bezirksregierungen, Kultusministerium. Die können auch Verwaltungsakte überprüfen und ändern.
Wichtig ist eben die gemeinsame Sorge und ein Nachweis, dass sich die Schule geweigert hat, Einsicht in die Schulakte bzw. das Zeugnis zu geben.
Wichtig ist eben die gemeinsame Sorge und ein Nachweis, dass sich die Schule geweigert hat, Einsicht in die Schulakte bzw. das Zeugnis zu geben.