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Wohnvorteil der selbstgenutzten ETW
#13
(27-02-2013, 02:00)Freund_der_RA schrieb: Die Ex kann dagegen mietfrei wohnen, dass wird natürlich nicht unterhaltsmindernd angerechnet...

Wie kommt das? Hartz IV? Zahlt jemand anders die Miete für sie?

Ach ja, ich vergaß zu erwähnen:

Wenn Du die Wohnung verkaufst, dann kann der Richter ganz locker 5% Zinsen auf den Erlös als zusätzliche Einnahme ansetzen (obwohl Du die natürlich nirgendwo für Euros bekommst).
Konkret dichtet er Dir zusätzliche 416 Euro Einnahmen monatlich an (KESt. ignorierend), pro 100'000 Euro Verkaufserlös..

Wie bereits erwähnt: wohlhabende, pfändbare Unterhaltspflichtige sind stets in den Arxch gekniffen und müssen extreme Kreativität entwickeln, um nicht unter die Räder zu kommen..
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RE: Wohnvorteil der selbstgenutzten ETW - von Hasserfuellter - 26-02-2013, 20:20
Wohnvorteil der selbstgenutzten ETW - von Clint Eastwood - 27-02-2013, 03:33
RE: Wohnvorteil der selbstgenutzten ETW - von Hasserfuellter - 27-02-2013, 20:30

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