Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Wohnvorteil der selbstgenutzten ETW
#2
Frage ähliche Frage wäre, ob aus Schleim ein Bonsaibäumchen geformt werden kann: Ja, man kann theoretisch durch trocknen, Geduld und Genialität, aber Aufwand und Chancen sind irre. Es gibt kein Gesetz, das sagt es wäre nicht möglich.

Was du sagst, liegt in der Hand des Richters, der im Einzelfall riesige Freiheiten hat nach Gusto zu entscheiden. Wenn du einen guten Anwalt hast, ist der bei der Argumentensuche findig. Von aussen kann dir da schlecht geraten werden, weil massenhaft Details über dich bekannt sein müssten. Ein Beispiel: Bei der privaten Rentenvorsorge könnte man argumentieren, dass in deinem speziellen Fall aus welchen Gründen auch immer keine hohe gesetzliche Rente zu erwarten wäre und deshalb ein höherer Anteil privater Vorsorge möglich sein muss. Das zielt auf die Begründungen der entsprechenden Gerichtsverfahren zur privaten Vorsorge ab, in denen es heisst dass eine spätere Bedürftigkeit zu vermeiden ist.

Die richterliche Wohnvorteilsabzocke von Immobilien gleich welcher Art bringt eher Immobilienverlust wie eine tragbare Lösung. Ein riesiges Problem haben nicht nur Leute mit eigener Immobilie, sondern einer etwas zu grossen Firmenwohnung, z.B. Hausmeister. Man wird dir vermutlich nahelegen, der Grösse und hohen Nebenkosten wegen die Immobilie zu veräussern. Jedenfalls könne dein "Luxus" nicht auf Kosten deines armen hungernden Kindes gehen, für das du dein letztes Hemd zu teilen hättest.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Wohnvorteil der selbstgenutzten ETW - von p__ - 26-02-2013, 10:26
RE: Wohnvorteil der selbstgenutzten ETW - von Hasserfuellter - 26-02-2013, 20:20
RE: Wohnvorteil der selbstgenutzten ETW - von Hasserfuellter - 27-02-2013, 20:30

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste