25-02-2013, 16:07
aktuelles Update:
heute war wieder mal Verhandlung zu Scheidung/Zugewinn/nachehelichem Unterhalt usw, weil ja im Verbundverfahren.
Wenn die gegnerische RAttin damit beginnt, an die Moral zu appellieren, dann hat Mann alles richtig gemacht und gewonnen, sagte an anderer Stelle "P". Genau so weit war es heute. Fakt ist nunmehr, dass der Richter keinen Zugewinn finden kann, der zu teilen wäre (aber vorher hat selbiger Richter mich per Auskunftsklage zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zwingen müssen, um festzustellen, dass danach auch keine Goldbarren aufgetaucht sind.....). Das Haus wird jetzt zwangsversteigert, weil Exen-RAttin VIER Vorschläge von mir zur gütlichen Einigung verworfen hat. Zum nachehelichen Unterhalt wollen alle Beteiligten die Entscheidung des OLG Stuttgart zum Trennungsunterhalt abwarten. Wegen grober Rechenfehler, ärztlichem Gutachten (das volle Arbeitsfähigkeit der Exe bescheinigt) usw. habe ich Beschwerde gegen den Beschluss des FamGerichts eingelegt. Den Trennungsunterhalt, den das OLG entscheidet, hätte der FamRichter hier am Amtsgericht dann gerne als nachehelichen Unterhalt übernommen; dann hat er am wenigsten Arbeit mit dem ganzen Fall.
Hier trifft mich die aktuelle Gesetzesänderung voll: 31 Jahre Ehedauer, faule Exe will nichts mehr arbeiten und macht einen auf psychisch krank. Damit droht lebenslanger nachehelicher Unetrhalt, zumindest für die nächsten viereinhalb Jahre. Dann setze ich mich zur Ruhe und wir ziehen wieder vor Gericht, weil sich dann mein Einkommen verringert (Abänderungsklage). Es ist zu erwarten, dass das OLG einen Vergleichsvorschlag unterbreiten wird, ich verspüre mittlerweile wenig Lust auf gütliche Einigung.
Sicherlich wird man der Exe ein fiktives Einkommen von 400.- € zurechnen, darüber hinaus will sie weitere 1.010.- € haben. Das waren die Beträge, die das FamGericht ermittelt hat. Mittlerweile ist aus geringfügiger Beschäftigung ein monatlicher Betrag von 450.-€ zu erzielen, die 1010.- € enthalten die 450.-€ fiktives Einkommen von mir (firmeneigener Dienstwagen) und werden sicherlich nach unten korrigiert, und erhöhte Werbungskosten habe ich auch noch gegenüber früher.
Sagen wir mal, das OLG schlägt als nachehelichen Unterhalt einen Zahlbetrag von 1.200.- € vor abzüglich fiktivem Exen-Einkommen von 450.-€ - dann mache ich es.
Dann hat mich Exe summa summarum etwa eine Million Euro gekostet, während und nach der Ehe.
Und am Ende habe ich aus dieser Ehe drei Kinder, die von mir nichts mehr wissen wollen. Mittlerweile bin ich angeblich Großvater, meinen Enkel habe ich noch nie gesehen.
Austriake
heute war wieder mal Verhandlung zu Scheidung/Zugewinn/nachehelichem Unterhalt usw, weil ja im Verbundverfahren.
Wenn die gegnerische RAttin damit beginnt, an die Moral zu appellieren, dann hat Mann alles richtig gemacht und gewonnen, sagte an anderer Stelle "P". Genau so weit war es heute. Fakt ist nunmehr, dass der Richter keinen Zugewinn finden kann, der zu teilen wäre (aber vorher hat selbiger Richter mich per Auskunftsklage zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zwingen müssen, um festzustellen, dass danach auch keine Goldbarren aufgetaucht sind.....). Das Haus wird jetzt zwangsversteigert, weil Exen-RAttin VIER Vorschläge von mir zur gütlichen Einigung verworfen hat. Zum nachehelichen Unterhalt wollen alle Beteiligten die Entscheidung des OLG Stuttgart zum Trennungsunterhalt abwarten. Wegen grober Rechenfehler, ärztlichem Gutachten (das volle Arbeitsfähigkeit der Exe bescheinigt) usw. habe ich Beschwerde gegen den Beschluss des FamGerichts eingelegt. Den Trennungsunterhalt, den das OLG entscheidet, hätte der FamRichter hier am Amtsgericht dann gerne als nachehelichen Unterhalt übernommen; dann hat er am wenigsten Arbeit mit dem ganzen Fall.
Hier trifft mich die aktuelle Gesetzesänderung voll: 31 Jahre Ehedauer, faule Exe will nichts mehr arbeiten und macht einen auf psychisch krank. Damit droht lebenslanger nachehelicher Unetrhalt, zumindest für die nächsten viereinhalb Jahre. Dann setze ich mich zur Ruhe und wir ziehen wieder vor Gericht, weil sich dann mein Einkommen verringert (Abänderungsklage). Es ist zu erwarten, dass das OLG einen Vergleichsvorschlag unterbreiten wird, ich verspüre mittlerweile wenig Lust auf gütliche Einigung.
Sicherlich wird man der Exe ein fiktives Einkommen von 400.- € zurechnen, darüber hinaus will sie weitere 1.010.- € haben. Das waren die Beträge, die das FamGericht ermittelt hat. Mittlerweile ist aus geringfügiger Beschäftigung ein monatlicher Betrag von 450.-€ zu erzielen, die 1010.- € enthalten die 450.-€ fiktives Einkommen von mir (firmeneigener Dienstwagen) und werden sicherlich nach unten korrigiert, und erhöhte Werbungskosten habe ich auch noch gegenüber früher.
Sagen wir mal, das OLG schlägt als nachehelichen Unterhalt einen Zahlbetrag von 1.200.- € vor abzüglich fiktivem Exen-Einkommen von 450.-€ - dann mache ich es.
Dann hat mich Exe summa summarum etwa eine Million Euro gekostet, während und nach der Ehe.
Und am Ende habe ich aus dieser Ehe drei Kinder, die von mir nichts mehr wissen wollen. Mittlerweile bin ich angeblich Großvater, meinen Enkel habe ich noch nie gesehen.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1