(22-02-2013, 16:32)p schrieb: ...denn eine Verpflichtung sich zu DDR-Zeiten einsperren zu lassen und jetzt damit ein Einkommen zu erzielen dürften selbst die Superhirne der Unterhaltsmaximierer nicht hinbekommen.In diese Richtung denke ich auch.
Es gibt Urteile zur Anrechnung bei Ehegattenunterhalt. Da kann ich es ja auch irgendwo nachvollziehen. Denn wer mit einer Frau alles teilen will und heiratet, der soll dann eben auch alles teilen.
Beim Kindesunterhalt hingegen kann ich es nicht nachvollziehen, dass jemand nur wegen dieser Rente in die "Leistungsfähigkeit" gerechnet wird und diese dann komplett "wegverteilt" wird. Meiner Meinung nach kann er (aus der Erwerbsobliegenheit heraus) nicht verpflichtet werden, diese Rente überhaupt anzunehmen. Dann könnte er auch vorübergehend einfach verzichten.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #