Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
SED-Opferrente für Kindesunterhalt?
#5
Abs. 5 spricht nicht von "nicht anrechenbar". Der Weg ist eindeutig offen, diese Rente als unterhaltsrechtlich beachtlich zu werten. Das dürfte in unserem Unterhaltsrecht zweifellos auch zu erreichen sein. Nicht umsonst durchzieht speziell der Begriff "Zuwendungen" die Bereiche des Unterhaltsrechts, seine rechtliche Undefiniertheit eignet sich prima, ihn unterhaltsmaximierend auszunutzen.

Ich würde vielleicht versuchen, nur die Hälfte als anrechenbar anzubieten, so ähnlich wie bei Einkommen aus unterhaltsrechtlich überobligatorischer Arbeit, d.h. die Zuwendungen werden als überobligatorische Einkünfte gewertet. Sind sie ja auch, denn eine Verpflichtung sich zu DDR-Zeiten einsperren zu lassen und jetzt damit ein Einkommen zu erzielen dürften selbst die Superhirne der Unterhaltsmaximierer nicht hinbekommen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: SED-Opferrente für Kindesunterhalt? - von p__ - 22-02-2013, 16:32
RE: SED-Opferrente für Kindesunterhalt? - von Hasserfuellter - 20-12-2013, 21:24

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste