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Vaterschaftsfestellung umgehen?
#10
Ich hab diesen Gesetzestext gefunden...
aber der scheint ja nur auf antrag des kindes zu gelten?
was meinen die mit beigewohnt? geschlafen?
Zitat:abs. 2: Auf Antrag des Kindes kann der Mann als Vater festgestellt werden, welcher der Mutter innerhalb von nicht mehr als 300 und nicht weniger als 180 Tagen vor der Geburt beigewohnt hat oder mit dessen Samen an der Mutter in diesem Zeitraum eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung durchgeführt worden ist, es sei denn, er weist nach, dass das Kind nicht von ihm abstammt. Eine solche Feststellung ist nach Ablauf von zwei Jahren nach dem Tod des Mannes nicht mehr möglich, es sei denn, das Kind weist nach, dass ihm der Beweis nach Abs. 1 aus Gründen auf Seiten des Mannes nicht gelingt.
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Vaterschaftsfestellung umgehen? - von vorsorge - 21-02-2013, 14:35
RE: Vaterschaftsfestellung umgehen? - von p__ - 21-02-2013, 14:42
RE: Vaterschaftsfestellung umgehen? - von p__ - 21-02-2013, 14:49
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RE: Vaterschaftsfestellung umgehen? - von p__ - 21-02-2013, 18:08

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